BMJV – Feindeslisten https://www.bmj.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/extremismus_terrorismus/feindeslisten/feindeslisten_node.html
Feindeslisten
Das durch den Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus
Feindeslisten
Das durch den Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus
Wer gesellschaftlich oder politisch aktiv ist, findet seine persönlichen Daten oftmals im Internet. Die Veröffentlichung kann strafbar sein, wenn die betroffene Person dadurch gefährdet werden kann. Gegen sogenannte Feindeslisten besteht seit 2021 ein strafrechtlicher Schutz. Einzelheiten erfahren Sie hier.
Das durch den Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Im Streitfall legt es letztverbindlich die Verfassung aus. Es bestimmt damit Zuständigkeiten und Grenzen für das Handeln des Staates. Besondere Bedeutung hat es für die Durchsetzung der Grundrechte.
So können sich zum Beispiel oberste Bundesorgane also etwa der Bundestag an das Bundesverfassungsgericht
Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, dessen Entwurf wir in den Bundestag eingebracht
Rehabilitierung und Resozialisierung
Kürzlich wurden etwa folgende vom BMJ vorgelegten Neuerungen im Bundestag beschlossen
Die Bundesregierung will Kommunen in die Lage versetzen, besser gegen ein missbräuchliches Geschäftsmodell vorzugehen, das sogenannte Problem- oder Schrottimmobilien betrifft. Hierzu soll das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung heute beschlossen: den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien. Vorgelegt hat den Entwurf Bundejustizminister Dr. Marco Buschmann.
Ich freue mich, dass das Vorhaben nun bald im Bundestag beraten werden kann.
Das vom Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegte Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV), wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen.
Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag
Die Bundesregierung will Kommunen in die Lage versetzen, besser gegen ein missbräuchliches Geschäftsmodell vorzugehen, das sogenannte Problem- oder Schrottimmobilien betrifft. Hierzu soll das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung heute beschlossen: den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien. Vorgelegt hat den Entwurf Bundejustizminister Dr. Marco Buschmann.
Ich freue mich, dass das Vorhaben nun bald im Bundestag beraten werden kann.
Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung beschlossen.
Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag
Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten beschlossen.
Nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung wird dieser an den Deutschen Bundestag