Dein Suchergebnis zum Thema: Bundestag

BMJV – Geschäftsbereich – Geschäftsbereich

https://www.bmj.de/DE/ministerium/aufgaben/geschaeftsbereich/geschaeftsbereich.html?nn=18412

Der Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) umfasst drei der insgesamt fünf Bundesgerichtshöfe sowie weitere Behörden und Einrichtungen. Sie unterstützen in ihrer fachlichen Zuständigkeit das Ministerium bei seinen Aufgaben.
sechzehn Bundesländer und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die vom Bundestag

BMJV – Reden, Interviews und Gastbeiträge – „Waffenlieferungen können nicht dazu führen, dass man Kriegspartei wird.“

https://www.bmj.de/SharedDocs/Interviews/DE/2022/0417_WAMS.html?nn=110504

Justizminister Buschmann sieht eine deutsche Führungsrolle bei der Ermittlung russischer Kriegsverbrechen. Er hält es für möglich, dass mit der Flüchtlingsbewegung Menschen eingeschleust werden, die Deutschland „destabilisieren“ sollen: Man sei „hilfsbereit, aber wachsam“.
WELT AM SONNTAG: In Sachen Corona-Schutzimpfung haben Sie das Verfahren im Bundestag

BMJV – Digitale Kommunikation und Plattformen – Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Cyberstalking.html?nn=111234

Die Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1. März 2017 (BGBl. I S. 386) hat gezeigt, dass die bisherige Fassung des § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) die Strafverfolgungspraxis noch immer vor Probleme stellt (Evaluierungsbericht S. 12 ff.).
März 2017 zur Vorlage an den Deutschen Bundestag Evaluierungsbericht des BMJV zur

BMJV – Digitales Stalking – Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Cyberstalking.html?nn=17970

Die Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1. März 2017 (BGBl. I S. 386) hat gezeigt, dass die bisherige Fassung des § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) die Strafverfolgungspraxis noch immer vor Probleme stellt (Evaluierungsbericht S. 12 ff.).
März 2017 zur Vorlage an den Deutschen Bundestag Evaluierungsbericht des BMJV zur

BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Cyberstalking.html

Die Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1. März 2017 (BGBl. I S. 386) hat gezeigt, dass die bisherige Fassung des § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) die Strafverfolgungspraxis noch immer vor Probleme stellt (Evaluierungsbericht S. 12 ff.).
März 2017 zur Vorlage an den Deutschen Bundestag Evaluierungsbericht des BMJV zur