BMJV – Geschäftsbereich – Geschäftsbereich https://www.bmj.de/DE/ministerium/aufgaben/geschaeftsbereich/geschaeftsbereich.html?nn=18412
Der Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) umfasst drei der insgesamt fünf Bundesgerichtshöfe sowie weitere Behörden und Einrichtungen. Sie unterstützen in ihrer fachlichen Zuständigkeit das Ministerium bei seinen Aufgaben.
sechzehn Bundesländer und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die vom Bundestag