BMJV – Institutionen und Akteure des Menschenrechtsschutzes – Institutionen und Akteure des Menschenrechtsschutzes https://www.bmj.de/DE/themen/menschenrechte/institutionen_akteure/Institutionen_Akteure.html
Der Schutz der Menschenrechte liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Gerichte. Jedoch gibt es auch in Deutschland neben den Gerichten eine Vielzahl von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen und Organisationen, die für den Schutz von Menschenrechten eintreten.
und anderen Politikbereichen der Bundesregierung erarbeitet, die dem Deutschen Bundestag