BMJV – Das Rechtsstaatsprinzip im Grundgesetz – Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/gewaltenteilung/gewaltenteilung_artikel.html?nn=17162
Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip unseres Grundgesetzes und unseres Staatsaufbaus. Sie zielt darauf ab, Macht in unserem Staat aufzuteilen und bewirkt die gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Rechtsprechung.
Parlamentarische Kontrolle durch den Bundestag als Kontrollinstanz Ein Beispiel für