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Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) – BMFSFJ

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

Das SBGG erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen zum SBGG beantwortet.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die der Deutsche Bundestag