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BMEL – Saatgut + Biopatente – Biopatente: Keine Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/saatgut-und-biopatente/biopatente.html

Die Patentgesetze in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten setzen die Vorgaben des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sowie der EU-Biopatentrichtlinie (RL 98/44/EG) um. Grundsätzlich sind Erfindungen, die sich auf biologisches Material oder genetische Ressourcen beziehen, patentierbar. Allerdings sind Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen sowie auf „im Wesentlichen biologische Verfahren“ zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ausgeschlossen.
gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen“ hatte der Deutsche Bundestag

BMEL – Ackerbau – Ausweisung belasteter Gebiete durch die Bundesländer

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/ackerbau/neuausweisung-belasteter-gebiete.html

Die Bundesregierung und die Bundesländer haben 2022 mit der Neufassung derAVV Gebietsausweisung (AVV GeA) ein von der EU-Kommission akzeptiertes Verfahren zur Ausweisung belasteter Gebiete gefunden. Hintergrund war das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland, bei dem im Falle einer Verurteilung im Zweitverfahren hohe Strafzahlungen drohten.
Juni 2024 wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet.