VorlesenDie Europäische Kommission hat am Freitag festgestellt, dass eine 10 Milliarden Euro schwere Regelung Deutschlands zur Entschädigung von Unternehmen für Einbußen, die diese infolge der COVID-19-Pandemie erlitten haben, mit dem EU-Beihilferecht im Einklang steht. Damit können Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen für bestimmte Einbußen entschädigt werden, die ihnen durch die vollständige Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 und der von der deutschen Regierung verhängten restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie entstanden sind.
Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags