Material (Flyer) – Wegweiser Demenz https://www.wegweiser-demenz.de/wwd/aktiv-werden/nationale-demenzstrategie/material-flyer--180004
Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe
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Eine der größten Hürden bei der Behandlung von Schmerzen bei Menschen mit Demenz ist, überhaupt festzustellen, ob sie welche haben. Schmerzen sind ein individuelles Empfinden, nicht objektiv messbar wie zum Beispiel der Blutzuckerwert oder die Höhe des Fiebers. Das erste Problem ist also, überhaupt herauszufinden, ob die betroffene Person Schmerzen hat.
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Patientinnen und Patienten haben Rechte – das gilt völlig unabhängig von der jeweiligen Erkrankung. Bei Menschen mit Demenz ist es besonders wichtig darauf zu achten, dass ihre Rechte auch berücksichtigt werden. Denn häufig sind sie nur eingeschränkt selber in der Lage ihre Rechte einzufordern.
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Palliativ- und Hospizversorgung steht jedem Menschen mit einer lebenslimitierenden fortschreitenden Erkrankung und den Angehörigen zur Verfügung. Die Lebensqualität steht dabei im Mittelpunkt. Die Betroffenen und Angehörigen können ein vielfältiges Netz an Unterstützungsmöglichkeiten mit ambulanten und stationären Angeboten der Palliativ- und Hospizversorgung in Anspruch nehmen.
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Manche Menschen mit Demenz haben einen ausgeprägten Bewegungsdrang: Sie laufen beispielsweise unablässig die Gänge entlang oder erkunden verschiedene Zimmer und Orte. Dass die Betroffenen sich gerne und viel bewegen, ist grundsätzlich nicht schlecht. Mit dem Laufen trainieren sie nämlich ihren Gleichgewichtssinn, stärken ihre Muskulatur und fördern sowohl die Durchblutung als auch die Verdauung.
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Betroffene erledigen ihre Einkäufe und den eigenen Haushalt oft noch selbst. Das soll möglichst lange so bleiben.
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