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RKI – Sicherheit von Impfungen

https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Sicherheit/sicherheit-von-impfungen-node.html

Schwerwiegende sogenannte unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen sind sehr selten. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer „über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“ namentlich meldepflichtig.
betroffene Person sind ausschließlich das Geburtsdatum, das Geschlecht sowie der erste Buchstabe

RKI – RKI-Ratgeber – Influenza (Teil 2): Erkrankungen durch zoonotische Influenzaviren

https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Influenza_zoonotisch.html?nn=16777040

Der Ratgeber informiert konzentriert über Erreger, Infektionsweg, Symptomatik, Präventionsmaßnahmen, Meldepflicht etc. Für zoonotische Influenzaerkrankungen kommen nur Influenza A-Viren in Frage. Das Reservoir für humane Erkrankungen mit aviären Influenzaviren sind Vögel, meist Geflügel, z.B. Hühner. Das Reservoir für humane Erkrankungen mit porcinen Influenzaviren sind Schweine.
Bereits der Krankheitsverdacht muss gemäß §6 Abs. 1 Buchstabe s IfSG dem zuständigen

RKI – RKI-Ratgeber – Influenza (Teil 2): Erkrankungen durch zoonotische Influenzaviren

https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Influenza_zoonotisch.html

Der Ratgeber informiert konzentriert über Erreger, Infektionsweg, Symptomatik, Präventionsmaßnahmen, Meldepflicht etc. Für zoonotische Influenzaerkrankungen kommen nur Influenza A-Viren in Frage. Das Reservoir für humane Erkrankungen mit aviären Influenzaviren sind Vögel, meist Geflügel, z.B. Hühner. Das Reservoir für humane Erkrankungen mit porcinen Influenzaviren sind Schweine.
Bereits der Krankheitsverdacht muss gemäß §6 Abs. 1 Buchstabe s IfSG dem zuständigen

RKI – Nationales Referenzzentrum für Influenza – Influenza (Teil 2): Erkrankungen durch zoonotische Influenzaviren

https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Influenza_zoonotisch.html?nn=16891928

Der Ratgeber informiert konzentriert über Erreger, Infektionsweg, Symptomatik, Präventionsmaßnahmen, Meldepflicht etc. Für zoonotische Influenzaerkrankungen kommen nur Influenza A-Viren in Frage. Das Reservoir für humane Erkrankungen mit aviären Influenzaviren sind Vögel, meist Geflügel, z.B. Hühner. Das Reservoir für humane Erkrankungen mit porcinen Influenzaviren sind Schweine.
Bereits der Krankheitsverdacht muss gemäß §6 Abs. 1 Buchstabe s IfSG dem zuständigen

RKI – Zoonotische Influenza – Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die Meldung und das Management von Personen mit Verdacht auf aviäre Influenza (Influenzavirus A/H5N1)

https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Z/ZoonotischeInfluenza/Empfehlungen.html

Leitfaden sein für Ärzte sowie Gesundheitsämter für den Umgang mit Patienten, bei denen auf Grund ihrer Reiseanamnese oder Exposition in betroffenen Gebieten in Deutschland und ihrer klinischen Symptome der Verdacht auf eine Infektion mit aviärer Influenza A/H5N1 besteht.
folgende Maßnahmen einzuleiten: Meldung an das Gesundheitsamt gemäß §6 Abs. 1, Buchstabe

RKI – Nationales Referenzzentrum für Influenza – Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die Meldung und das Management von Personen mit Verdacht auf aviäre Influenza (Influenzavirus A/H5N1)

https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Z/ZoonotischeInfluenza/Empfehlungen.html?nn=16891928

Leitfaden sein für Ärzte sowie Gesundheitsämter für den Umgang mit Patienten, bei denen auf Grund ihrer Reiseanamnese oder Exposition in betroffenen Gebieten in Deutschland und ihrer klinischen Symptome der Verdacht auf eine Infektion mit aviärer Influenza A/H5N1 besteht.
folgende Maßnahmen einzuleiten: Meldung an das Gesundheitsamt gemäß §6 Abs. 1, Buchstabe

RKI – Zoonotische Influenza – Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die Meldung und das Management von Personen mit Verdacht auf aviäre Influenza (Influenzavirus A/H5N1)

https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Z/ZoonotischeInfluenza/Empfehlungen.html?nn=16904306

Leitfaden sein für Ärzte sowie Gesundheitsämter für den Umgang mit Patienten, bei denen auf Grund ihrer Reiseanamnese oder Exposition in betroffenen Gebieten in Deutschland und ihrer klinischen Symptome der Verdacht auf eine Infektion mit aviärer Influenza A/H5N1 besteht.
folgende Maßnahmen einzuleiten: Meldung an das Gesundheitsamt gemäß §6 Abs. 1, Buchstabe

RKI – Instagram-Archiv – Influenza (Teil 2): Erkrankungen durch zoonotische Influenzaviren

https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Influenza_zoonotisch.html?nn=16931566

Der Ratgeber informiert konzentriert über Erreger, Infektionsweg, Symptomatik, Präventionsmaßnahmen, Meldepflicht etc. Für zoonotische Influenzaerkrankungen kommen nur Influenza A-Viren in Frage. Das Reservoir für humane Erkrankungen mit aviären Influenzaviren sind Vögel, meist Geflügel, z.B. Hühner. Das Reservoir für humane Erkrankungen mit porcinen Influenzaviren sind Schweine.
Bereits der Krankheitsverdacht muss gemäß §6 Abs. 1 Buchstabe s IfSG dem zuständigen

RKI – Influenza – Influenza (Teil 2): Erkrankungen durch zoonotische Influenzaviren

https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Influenza_zoonotisch.html?nn=16907074

Der Ratgeber informiert konzentriert über Erreger, Infektionsweg, Symptomatik, Präventionsmaßnahmen, Meldepflicht etc. Für zoonotische Influenzaerkrankungen kommen nur Influenza A-Viren in Frage. Das Reservoir für humane Erkrankungen mit aviären Influenzaviren sind Vögel, meist Geflügel, z.B. Hühner. Das Reservoir für humane Erkrankungen mit porcinen Influenzaviren sind Schweine.
Bereits der Krankheitsverdacht muss gemäß §6 Abs. 1 Buchstabe s IfSG dem zuständigen