Friedhofssatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/Leben-Freizeit/Friedh%C3%B6fe/index.php?object=tx%2C3728.272.1&NavID=3728.134&La=1
d) gewerblich filmt oder fotografiert, entgegen § 5 Abs. 3 Buchstabe e) Druckschriften – verteilt, entgegen § 5 Abs. 3 Buchstabe f) Abraum oder Abfälle außerhalb der dafür – bestimmten Stellen ablagert, entgegen § 5 Abs. 3 Buchstabe g) die Friedhöfe und – deren Einrichtungen verunreinigt oder beschädigt, entgegen § 5 Abs. 3 Buchstabe – Abweichend vom Satz 1 treten die §§ 12 Abs.2 Buchstabe c und § 18 dieser Friedhofsatzung
d) gewerblich filmt oder fotografiert, entgegen § 5 Abs. 3 Buchstabe e) Druckschriften