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Stadt Hamm Entgeltordnung für das Stadtarchiv Hamm Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe
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Stadt Hamm Entgeltordnung für das Stadtarchiv Hamm Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe
S. 278) und § 41 Absatz 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Bei einer beabsichtigten Unterschreitung des unter Buchstabe f) festgelegten Abstandes
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hamm vom 18.12.2003, §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe
Sie beruht auf nachfolgenden Vorschriften: §§ 7 und 41 Absatz 1 Buchstabe f der
S. 278) und § 41 Absatz 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Bei einer beabsichtigten Unterschreitung des unter Buchstabe f) festgelegten Abstandes
ggfls. aktuelle Kontoauszüge Schwerbehindertenausweis: ab 50 % in Verbindung mit Buchstabe
S. 313), §§ 7 und 41 Absatz 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
. § 11 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 20 Abs. 2 Buchstabe b)