Einschränkung des Wettbewerbs bei Abgasreinigung: Kommission richtet Beschwerdepunkte an BMW, Daimler und VW – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/einschraenkung-des-wettbewerbs-bei-abgasreinigung-kommission-richtet-beschwerdepunkte-an-bmw-daimler-und-vw/
VorlesenDie Europäische Kommission ist der vorläufigen Ansicht, dass BMW, Daimler und VW (Volkswagen, Audi und Porsche) von 2006 bis 2014 gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben, indem sie sich darauf verständigten, den Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin-Pkw einzuschränken. „Unternehmen können auf viele Arten zusammenarbeiten, um die Qualität ihrer Produkte zu verbessern“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Die EU-Wettbewerbsvorschriften verbieten ihnen jedoch, Absprachen zu treffen, die genau das Gegenteil bewirken sollen, nämlich ihre Produkte nicht zu verbessern und bei der Qualität nicht miteinander in Wettbewerb zu treten.“
, des Absatzes oder der technischen Entwicklung verstoßen (Artikel 101 Absatz 1 Buchstabe
