Datenschutz – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz https://www.bzkj.de/bzkj/datenschutz-175606
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 2 DSGVO in Verbindung mit § 5
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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 2 DSGVO in Verbindung mit § 5
Schwer jugendgefährdende Medien unterliegen auch ohne Indizierung durch die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien den gesetzlichen Verbreitungs- und Werbebeschränkungen des Jugendschutzgesetzes.
Teil der Bevölkerung aufstachelt, b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe
Teil der Bevölkerung aufstachelt, b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe