Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz – Schwere Jugendgefährdung https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/was-wird-indiziert/schwere-jugendgefaehrdung
Schwer jugendgefährdende Medien unterliegen auch ohne Indizierung durch die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien den gesetzlichen Verbreitungs- und Werbebeschränkungen des Jugendschutzgesetzes.
Teil der Bevölkerung aufstachelt, b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe