BMUKN: Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen | Gesetze und Verordnungen https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/verordnung-ueber-die-getrenntsammlung-und-ueberwachung-von-nicht-gefaehrlichen-abfaellen-mit-persistenten-organischen-schadstoffen
In der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) wurde eine neue Systematik bei der Einstufung von Abfällen, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, als gefährliche Abfälle eingeführt.
Schließlich müssen die POP-haltigen Abfälle einer der in Paragraf 2 Nummer 1 Buchstabe
