Dein Suchergebnis zum Thema: Buchstabe

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Zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/zusaetzliche-parameter-fuer-die-liquiditaetsueberwachung/zusaetzliche-parameter-fuer-die-liquiditaetsueberwachung-598902

Durchführungsverordnung der Europäischen Union im Hinblick auf zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung.
geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1994, sieht in Artikel 18 Buchstabe

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Behandlung der Daten bei der Deutschen Bundesbank | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/sepa/glaeubiger-identifikationsnummer/behandlung-der-daten-bei-der-deutschen-bundesbank-602966

Um nach dem 1. Februar 2014 am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.
Überweisungen und Lastschriften in Euro („SEPA-Verordnung“) in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe

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Geld aus der Neuen für die Alte Welt | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/numismatik/glanzstuecke/geld-aus-der-neuen-fuer-die-alte-welt-607378

Das spanische Kolonialreich umfasste weite Teile Mittel- und Südamerikas. Diese an Gold und Silber reichen Länder waren eine wichtige Stütze der spanischen Könige. Die Spanier gründeten in ihren amerikanischen Kolonien Münzstätten, um das in der Neuen Welt geförderte Edelmetall zu prägen. Die älteste Münzstätte auf dem amerikanischen Kontinent ist die von Mexiko, die 1535 gegründet wurde. Zweimal im Jahr segelte die berühmte Silberflotte reich beladen mit den Schätzen der Neuen Welt nach Spanien.
der oberen Zeile sind die Münzstätte, der Nennwert und der Wardein angegeben: Der Buchstabe

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Liquiditätsregulierung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/liquiditaetsregulierung-598474

Das Ziel bank­auf­sicht­li­cher Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten ist die Si­cher­stel­lung einer je­der­zei­ti­gen Zah­lungs­be­reit­schaft der In­sti­tu­te. Mit der CRR, Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Bas­ler Liquiditäts­rahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in eu­ro­päi­sches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Min­dest­stan­dards (LCR, NSFR) sowie der zu­sätz­li­chen Pa­ra­me­ter für die Li­qui­di­täts­über­wa­chung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
Diese zusätzlichen Beobachtungsparameter werden gemäß Artikel 415 Absatz 3 Buchstabe

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Liquiditätsregulierung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet

Das Ziel bank­auf­sicht­li­cher Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten ist die Si­cher­stel­lung einer je­der­zei­ti­gen Zah­lungs­be­reit­schaft der In­sti­tu­te. Mit der CRR, Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Bas­ler Liquiditäts­rahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in eu­ro­päi­sches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Min­dest­stan­dards (LCR, NSFR) sowie der zu­sätz­li­chen Pa­ra­me­ter für die Li­qui­di­täts­über­wa­chung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
Diese zusätzlichen Beobachtungsparameter werden gemäß Artikel 415 Absatz 3 Buchstabe

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