Dein Suchergebnis zum Thema: Buchstabe

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Zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/zusaetzliche-parameter-fuer-die-liquiditaetsueberwachung/zusaetzliche-parameter-fuer-die-liquiditaetsueberwachung-598902

Durchführungsverordnung der Europäischen Union im Hinblick auf zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung.
geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1994, sieht in Artikel 18 Buchstabe

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Behandlung der Daten bei der Deutschen Bundesbank | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/sepa/glaeubiger-identifikationsnummer/behandlung-der-daten-bei-der-deutschen-bundesbank-602966

Um nach dem 1. Februar 2014 am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.
Überweisungen und Lastschriften in Euro („SEPA-Verordnung“) in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe

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Datenschutzhinweis zum Gewinnspiel während der Roadshow | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/startseite/datenschutz/datenschutzhinweis-zum-gewinnspiel-waehrend-der-roadshow-887278

Die Bundesbank legt großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir informieren Sie nachfolgend über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.
Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe

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MiCAR – Markets in Crypto-Assets Regulation | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/micar-markets-in-crypto-assets-regulation-799398

MiCAR verfolgt das Ziel, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht.
einer Zulassung zum Anbieten von Kryptowerte-Dienstleistungen (Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe

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Liquiditätsregulierung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/liquiditaetsregulierung-598474

Das Ziel bank­auf­sicht­li­cher Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten ist die Si­cher­stel­lung einer je­der­zei­ti­gen Zah­lungs­be­reit­schaft der In­sti­tu­te. Mit der CRR, Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Bas­ler Liquiditäts­rahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in eu­ro­päi­sches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Min­dest­stan­dards (LCR, NSFR) sowie der zu­sätz­li­chen Pa­ra­me­ter für die Li­qui­di­täts­über­wa­chung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
Diese zusätzlichen Beobachtungsparameter werden gemäß Artikel 415 Absatz 3 Buchstabe

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Liquiditätsregulierung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet

Das Ziel bank­auf­sicht­li­cher Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten ist die Si­cher­stel­lung einer je­der­zei­ti­gen Zah­lungs­be­reit­schaft der In­sti­tu­te. Mit der CRR, Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Bas­ler Liquiditäts­rahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in eu­ro­päi­sches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Min­dest­stan­dards (LCR, NSFR) sowie der zu­sätz­li­chen Pa­ra­me­ter für die Li­qui­di­täts­über­wa­chung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
Diese zusätzlichen Beobachtungsparameter werden gemäß Artikel 415 Absatz 3 Buchstabe

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