Dein Suchergebnis zum Thema: Buchstabe

Meintest du buchstaben?

BMJV – Gesetzgebung – Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_HinSchGOWiZustV.html?nn=18816

Mit dieser Ministerverordnung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) wird die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) auf das Bundesamt für Justiz (BfJ) übertragen, soweit das HinSchG durch das BMJ oder eine Behörde in seinem Geschäftsbereich ausgeführt wird. Die Verordnung stützt sich auf die Verordnungsermächtigung des § 36 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.
Gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b OWIG ist das BMJ für die Verfolgung und

BMJV – Gesetzgebung – Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_HinSchGOWiZustV.html

Mit dieser Ministerverordnung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) wird die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) auf das Bundesamt für Justiz (BfJ) übertragen, soweit das HinSchG durch das BMJ oder eine Behörde in seinem Geschäftsbereich ausgeführt wird. Die Verordnung stützt sich auf die Verordnungsermächtigung des § 36 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.
Gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b OWIG ist das BMJ für die Verfolgung und

BMJV – Zwangsvollstreckung – ein Überblick – Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

https://www.bmjv.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/pfaendungsschutzkonto/pfaendungsschutzkonto.html?nn=149148

Was ist ein Pfändungsschutzkonto? Und wie funktioniert es? Wenn die Pfändung eines Zahlungskontos droht oder das Zahlungskonto bereits gepfändet wurde, kann Pfändungsschutz nur über ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) erlangt werden. Die Führung eines Zahlungskontos als P-Konto kann jederzeit, also auch noch nach einer Pfändung, verlangt werden.
Schuldner zahlt anderen Personen gesetzlichen Unterhalt (§ 902 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe

BMJV – Pfändungsschutzkonto – Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

https://www.bmjv.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/pfaendungsschutzkonto/pfaendungsschutzkonto.html?nn=109866

Was ist ein Pfändungsschutzkonto? Und wie funktioniert es? Wenn die Pfändung eines Zahlungskontos droht oder das Zahlungskonto bereits gepfändet wurde, kann Pfändungsschutz nur über ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) erlangt werden. Die Führung eines Zahlungskontos als P-Konto kann jederzeit, also auch noch nach einer Pfändung, verlangt werden.
Schuldner zahlt anderen Personen gesetzlichen Unterhalt (§ 902 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe

BMJV – Pfändungsschutzkonto – Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

https://www.bmjv.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/pfaendungsschutzkonto/pfaendungsschutzkonto.html

Was ist ein Pfändungsschutzkonto? Und wie funktioniert es? Wenn die Pfändung eines Zahlungskontos droht oder das Zahlungskonto bereits gepfändet wurde, kann Pfändungsschutz nur über ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) erlangt werden. Die Führung eines Zahlungskontos als P-Konto kann jederzeit, also auch noch nach einer Pfändung, verlangt werden.
Schuldner zahlt anderen Personen gesetzlichen Unterhalt (§ 902 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe