BMEL – Tierkennzeichnung – Tierkennzeichnung https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierkennzeichnung/tierkennzeichnung-einhufer-rind-schaf-ziege.html?nn=3566
Rinder, Einhufer, Schweine, Schafe und Ziegen sind aufgrund von Vorschriften der Europäischen Union zu kennzeichnen. So kann der Weg der Tiere von der Schlachtung bis zur Aufzucht zurückverfolgt werden. Die Rückverfolgbarkeit ist Grundlage für die Aufklärung von Krisen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, BSE) und das zentrale Element zum Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen. Sie dient letztendlich der Gesunderhaltung der Tierbestände und auch der Lebensmittelsicherheit.
Liste der Equidenpass ausgebenden Stellen (Informationen zu Artikel 110 Absatz 1 Buchstabe