Für unser Schwimmtraining gilt die 2G-Regel (Geimpft, Genesen). Nachweis für alle Schwimmer*innen erst ab der Altersklasse 17/18 erforderlich (ab 16 Jahren)*  Bitte bringt einen entsprechenden Nachweis mit und zeigt diesen am Vereinseingang unaufgefordert vor. Der Nachweis wird mit der CovPassCheck-App die vom Robert Koch-Institut auf seine Gültigkeit kontrolliert. * Eltern von Kindern der Anfängerkurse benötigen ebenfalls einen 2G-Regel entsprechenden Nachweis, wenn sie ihr Kind bis in die Umkleide begleiten möchten.  Wir appellieren weiterhin an Euch bei…
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f. der Verordnung des