Erlaubt: Ausnahme für zusammengesetzte Zutaten | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/erlaubt-ausnahme-fuer-zusammengesetzte-zutaten
Ausnahmen für das Zutatenverzeichnis bei zusammengesetzten Zutaten: Die Aufzählung der einzelnen Bestandteile darf in bestimmten Fällen bei kleinen Mengen fehlen.
jedoch erforderlich. mehr Zutaten und Zusatzstoffe Erlaubt: Prozentangaben bei Brot