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mehr Zutaten und Zusatzstoffe Erlaubt: Prozentangaben bei Brot verwirren Erlaubt
mehr Zutaten und Zusatzstoffe Erlaubt: Prozentangaben bei Brot verwirren Erlaubt
Ist Vollkorn ein geschützter Begriff? Kann ich davon ausgehen, dass 100 Prozent der ganzen Körner verwendet werden?
In den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck ist der Begriff „Vollkorn“ zunächst grundsätzlich
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Umfragen und Anfragen auf Lebensmittelklarheit zeigen: Verbraucher finden den Begriff „frisch gebacken“ für aufgebackene Brötchen vom SB-Bäcker oder Discounter nicht angemessen.
toggle show comments Horst Reiner Menzel 13.10.2021 – 08:48 Unser tägliches Brot
Zutaten wie Insekten müssen bei Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis stehen. Dabei muss immer auch der deutsche Name der Insekten genannt werden.
beispielsweise sind für eine ganze Reihe von Lebensmitteln zugelassen, darunter Brot
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Verbraucher können bei Pizzaböden wie bei Brot einen Vollkornanteil von mindestens
Muss auf Mayonnaise die Zutat Ei mengenmäßig (QUID) angegeben werden? Verbraucher:innen erwarten dort ja eine bestimmte Zusammensetzung.
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Bezeichnungen wie Haferbrot oder Buchweizenbrot lassen überwiegend Hafer oder Buchweizen erwarten: Nach den Leitsätzen reichen jedoch 20 Prozent davon aus.
In diesem Fall heißt das Brot zwar Haferbrot, aber wenn man genauer hinschaut, ist
Die Pizza Toastbrötchen werben mit „Vollkorn“, obwohl der Vollkornanteil nur 20 Prozent beträgt. Dies sollte bereits auf der Schauseite erkennbar sein.
ist geregelt: Nach den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuchkommission für Brot