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Allergenkennzeichnung: Privater Kuchenverkauf auf Schulfesten nicht betroffen | Lebensmittelklarheit

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Eine Allergenkennzeichnung ist auch beim Verkauf von loser Ware Pflicht. Das gilt aber nicht für Essensverkäufe auf Wohltätigkeitsbasaren oder Vereinsfesten. (11.03.2014, aktualisiert am 26.06.2020)
Kritiker befürchteten das Aus für den Verkauf von Kuchen, Broten und Salaten auf