Erschließungsbeitrag Erhebung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.225.1
Die Gemeinden erheben ErschließungsbeitrÀge fÌr die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere fÌr die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den EigentÌmern der GrundstÌcke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Land Brandenburg: Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Beitragsbescheid Formulare
