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Elternzeit nach den ersten drei Lebensjahren nehmen / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Elternzeit-nach-den-ersten-drei-Lebensjahren-nehmen.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.755.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Wenn Sie in den ersten 3 Lebensjahren Ihres Kindes nicht die gesamte Elternzeit genommen haben, können Sie die verbliebene Zeit, maximal aber 24 Monate, zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. …
ErgÀnzung Land Brandenburg: Ihre Elternzeit melden Sie spÀtestens 7 Wochen vor