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Abbruchgenehmigung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.1.1&kuo=1&call=vcard

Kurzinformation – Abbruchgenehmigung Der Abbruch einer baulichen Anlage ist nicht mehr genehmigungspflichtig, in bestimmten Fällen besteht jedoch eine Anzeigepflicht. Eine Anzeigepflicht besteht nicht, wenn die Errichtung der Anlage nach § …
Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg

GrundstÃŒcksangelegenheiten / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Grundst%C3%BCcksangelegenheiten.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.32.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Grundstücksangelegenheiten Kurzinformationen Die Gemeinde tätigt Grundstücksan- und Verkäufe zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben. Interessenten können z.B. Baugrundstücke, Gewerbegrundstücke und Investorengrundstücke erwerben aber auch Kleingärten und landwirtschaftliche Flächen pachten. Darüber hinaus …
Vermögensfragen (Vermögensgesetz – VermG) Baugesetzbuch (BauGB) Gebührengesetz für das Land Brandenburg

GrundstÃŒcksangelegenheiten / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.32.1&kuo=1&call=vcard

Grundstücksangelegenheiten Kurzinformationen Die Gemeinde tätigt Grundstücksan- und Verkäufe zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben. Interessenten können z.B. Baugrundstücke, Gewerbegrundstücke und Investorengrundstücke erwerben aber auch Kleingärten und landwirtschaftliche Flächen pachten. Darüber hinaus …
Vermögensfragen (Vermögensgesetz – VermG) Baugesetzbuch (BauGB) Gebührengesetz für das Land Brandenburg