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Gemeindevertretung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Gemeindevertretung/?La=1

Die Gemeindevertretung besteht aus den Gemeindevertretern und dem Bürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. Sie wird für fünf Jahre gewählt und ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. „Die Gemeindevertreter üben ihr Amt nach ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung im Rahmen des geltenden Rechts aus.“ (§ 30 Abs. 1 BbgKVerf) Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf in der Legislaturperiode 2024 – 2029 (in alphabetischer Reihenfolge / Stand 25. März 2025):
Sitzungskalender – GV 2022PDF-Datei: 206 kB Externe Links Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Gemeindevertretung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.39.1&kuo=2&sub=0

Die Gemeindevertretung besteht aus den Gemeindevertretern und dem Bürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. Sie wird für fünf Jahre gewählt und ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. „Die Gemeindevertreter üben ihr Amt nach ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung im Rahmen des geltenden Rechts aus.“ (§ 30 Abs. 1 BbgKVerf) Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf in der Legislaturperiode 2024 – 2029 (in alphabetischer Reihenfolge / Stand 25. März 2025):
Sitzungskalender – GV 2022PDF-Datei: 206 kB Externe Links Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Hauptausschuss / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Wichtige-Themen/index.php?object=tx%2C3728.40.1&NavID=3728.72&La=1

Der Hauptausschuss besteht aus Gemeindevertretern und dem Bürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. Der Hauptausschuss hat die Arbeiten der Ausschüsse aufeinander abzustimmen und kann zu jeder Stellungnahme eines anderen Ausschusses eine eigene Stellungnahme gegenüber der Gemeindevertretung abgeben. Er beschließt über diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Gemeindevertretung bedürfen und die nicht dem Hauptverwaltungsbeamten obliegen. Vorstizender der Hauptausschusses: Mitglieder des Hauptausschusses (Reihenfolge entsprechend des Beschlusses B-0530/2024 vom 02. Juli 2024): stellvertretende Mitglieder des Hauptausschusses (Reihenfolge entsprechend des Beschlusses B-0530/2024 vom 02. Juli 2024) Hinweis: Die Vertretung findet entsprechend der in der konstituierenden Sitzung (02. Juli 2024) beschlossenen Reihenfolge statt. Die Niederschrift dieser Sitzung finden Sie im Bürgerinfoportal.
033672 608-29 E-Mail: E-Mail Externe Links Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Abbruchgenehmigung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Abbruchgenehmigung.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.1.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Kurzinformation – Abbruchgenehmigung Der Abbruch einer baulichen Anlage ist nicht mehr genehmigungspflichtig, in bestimmten Fällen besteht jedoch eine Anzeigepflicht. Eine Anzeigepflicht besteht nicht, wenn die Errichtung der Anlage nach § …
Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg

GrundstÃŒcksangelegenheiten / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.32.1&kuo=1

Grundstücksangelegenheiten Kurzinformationen Die Gemeinde tätigt Grundstücksan- und Verkäufe zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben. Interessenten können z.B. Baugrundstücke, Gewerbegrundstücke und Investorengrundstücke erwerben aber auch Kleingärten und landwirtschaftliche Flächen pachten. Darüber hinaus …
Vermögensfragen (Vermögensgesetz – VermG) Baugesetzbuch (BauGB) Gebührengesetz für das Land Brandenburg