Der Hauptausschuss besteht aus Gemeindevertretern und dem BÌrgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. Der Hauptausschuss hat die Arbeiten der AusschÌsse aufeinander abzustimmen und kann zu jeder Stellungnahme eines anderen Ausschusses eine eigene Stellungnahme gegenÌber der Gemeindevertretung abgeben. Er beschließt Ìber diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Gemeindevertretung bedÌrfen und die nicht dem Hauptverwaltungsbeamten obliegen. Vorstizender der Hauptausschusses: Mitglieder des Hauptausschusses (Reihenfolge entsprechend des Beschlusses B-0530/2024 vom 02. Juli 2024): stellvertretende Mitglieder des Hauptausschusses (Reihenfolge entsprechend des Beschlusses B-0530/2024 vom 02. Juli 2024) Hinweis: Die Vertretung findet entsprechend der in der konstituierenden Sitzung (02. Juli 2024) beschlossenen Reihenfolge statt. Die Niederschrift dieser Sitzung finden Sie im BÌrgerinfoportal.
Fax: 033672 608-29 E-Mail: E-Mail Externe Links Kommunalverfassung des Landes Brandenburg