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Gemeindevertretung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Gemeindevertretung/?La=1

Die Gemeindevertretung besteht aus den Gemeindevertretern und dem BÃŒrgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. Sie wird fÃŒr fÃŒnf Jahre gewÀhlt und ist fÃŒr alle Angelegenheiten der Gemeinde zustÀndig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. „Die Gemeindevertreter ÃŒben ihr Amt nach ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung im Rahmen des geltenden Rechts aus.“ (§ 30 Abs. 1 BbgKVerf) Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf in der Legislaturperiode 2024 – 2029 (in alphabetischer Reihenfolge / Stand 25. MÀrz 2025):
Sitzungskalender – GV 2022PDF-Datei: 206 kB Externe Links Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Hauptausschuss / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Hauptausschuss/

Der Hauptausschuss besteht aus Gemeindevertretern und dem BÃŒrgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. Der Hauptausschuss hat die Arbeiten der AusschÃŒsse aufeinander abzustimmen und kann zu jeder Stellungnahme eines anderen Ausschusses eine eigene Stellungnahme gegenÃŒber der Gemeindevertretung abgeben. Er beschließt ÃŒber diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Gemeindevertretung bedÃŒrfen und die nicht dem Hauptverwaltungsbeamten obliegen. Vorstizender der Hauptausschusses: Mitglieder des Hauptausschusses (Reihenfolge entsprechend des Beschlusses B-0530/2024 vom 02. Juli 2024): stellvertretende Mitglieder des Hauptausschusses (Reihenfolge entsprechend des Beschlusses B-0530/2024 vom 02. Juli 2024) Hinweis: Die Vertretung findet entsprechend der in der konstituierenden Sitzung (02. Juli 2024) beschlossenen Reihenfolge statt. Die Niederschrift dieser Sitzung finden Sie im BÃŒrgerinfoportal.
Fax: 033672 608-29 E-Mail: E-Mail Externe Links Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Ausnahmegenehmigung Parken GemeinnÃŒtzige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung GemeinnÃŒtzige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis GemeinnÃŒtzige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.881.1

Wenn Sie eine GemeinnÃŒtzige Einrichtung betreiben oder fÃŒr einen sozialen Dienst tÀtig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dÃŒrfen Sie fÃŒr die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken. …
Land Brandenburg: Vorzulegen sind i.d.R. ein schriftlicher, begrÃŒndeter Antrag,