Gemeindevertretung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Gemeindevertretung/?La=1
Die Gemeindevertretung besteht aus den Gemeindevertretern und dem BÃŒrgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. Sie wird fÃŒr fÃŒnf Jahre gewÀhlt und ist fÃŒr alle Angelegenheiten der Gemeinde zustÀndig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. „Die Gemeindevertreter ÃŒben ihr Amt nach ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung im Rahmen des geltenden Rechts aus.“ (§ 30 Abs. 1 BbgKVerf) Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf in der Legislaturperiode 2024 – 2029 (in alphabetischer Reihenfolge / Stand 25. MÀrz 2025):
Sitzungskalender – GV 2022PDF-Datei: 206 kB Externe Links Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
