Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.754.1
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis.
Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), § 20 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg