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BMV – Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/beschraenkung-der-nutzung-von-strassentunneln-gemaess-adr.html

Mit dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) 2007 sind einheitliche Vorschriften für die Beschränkung der Nutzung von Tunneln durch Beförderungseinheiten mit Gefahrgut eingeführt worden. Die Kennzeichnung der Tunnel erfolgt mit den Buchstaben B bis E auf Zusatztafeln zum Verkehrszeichen 261.
zwischen den Ein- und Ausfahrten Mecklenburgische Straße und Schildhornstraße E Brandenburg

BMV – Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/beschraenkung-der-nutzung-von-strassentunneln-gemaess-adr.html?nn=76046

Mit dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) 2007 sind einheitliche Vorschriften für die Beschränkung der Nutzung von Tunneln durch Beförderungseinheiten mit Gefahrgut eingeführt worden. Die Kennzeichnung der Tunnel erfolgt mit den Buchstaben B bis E auf Zusatztafeln zum Verkehrszeichen 261.
zwischen den Ein- und Ausfahrten Mecklenburgische Straße und Schildhornstraße E Brandenburg