Obergrenze für Transfette in Lebensmitteln beschlossen – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/obergrenze-fuer-transfette-in-lebensmitteln-beschlossen/
VorlesenDie Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) eine Obergrenze für die Verwendung von industriell hergestellten Transfetten in Lebensmitteln beschlossen. Sie beträgt 2 Gramm Transfette pro 100 Gramm Fett in für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln und tritt am 2. April 2021 in Kraft. Die EU-Staaten hatten einen entsprechenden Vorschlag der Kommission zuvor unterstützt.
Obergrenze für Transfette in Lebensmitteln beschlossen Vorlesen 24.04.2019 Brüssel
