EU-Wettbewerbsaufsicht gibt deutsche "Sanierungsklausel" frei – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/eu-wettbewerbsaufsicht-gibt-deutsche-sanierungsklausel-frei/
VorlesenDie Europäische Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die „Sanierungsklausel“, eine deutsche Steuervergünstigung für notleidende Unternehmen, keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellt. Die Sanierungsklausel ermöglicht es einem notleidenden Unternehmen, Verluste in einem bestimmten Jahr mit Gewinnen in zukünftigen Jahren zu verrechnen, trotz Veränderungen in der Aktionärsstruktur.
Union, 2000, Quelle: EU-Kommission – Audiovisueller Dienst Vorlesen 22.01.2020 Brüssel
