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Bauleitplanung | Bezirksregierung Düsseldorf

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Mit der Bauleitplanung steuern die Kommunen die Stadtentwicklung in ihrem Gemeindegebiet. Hierbei ist der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die erste Ebene des Systems der Bauleitplanung. Das Dezernat 35 ist für die notwendige Genehmigung der Aufstellung bzw. Änderung der Flächennutzungspläne i.S. des § 6 BauGB zuständig.
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