BMJV – Pressemitteilungen – Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0322_CSRD-UmsG.html
Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD) veröffentlicht.
Bürokratieabbau gelingt aber nicht allein in Berlin – auch Brüssel ist gefragt.“