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Deutschland von EuGH als Umweltsünder gebrandmarkt

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Der Europäische Gerichtshof  hat in seinem Urteil vom 21.09.2023  einen Verstoß gegen EU-Naturschutzvorgaben festgestellt. Diverse Naturschutzgebiete wurden entgegen unionsrechtlicher Vorgaben nicht als solche gekennzeichnet und keine entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen festgesetzt- Jetzt drohen Strafzahlungen.
In den darauffolgenden Jahren liefen daher zwischen Brüssel und Berlin die Drähte

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