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RKI – STI und Blutspende

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Nach einer Änderung des Transfusionsgesetzes, die im Mai 2023 in Kraft trat, wurden die Zulassungskriterien für Personen mit sexuellem Risikoverhalten neu gefasst. In der am 31.08.2023 veröffentlichten Aktualisierung der Hämotherapierichtlinien werden diese für Personen mit einem Sexualverhalten, welches ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt, neu gefasst.
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RKI – Blutspende-Surveillance

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Diese Seiten informieren Sie über die infektionsepidemiologischen Meldungen gemäß Transfusionsgesetz (TFG), die seit Inkrafttreten des § 22 am 07.07.1999 erfolgen müssen. Danach sind alle Spendeeinrichtungen verpflichtet, dem Robert Koch-Institut vierteljährlich und jährlich die Gesamtzahl der getesteten Spenden und Spender sowie die Personen, die auf einen Infektionsmarker bestätigt positiv getestet wurden, zu melden. Die Daten dienen der Beurteilung der Sicherheit des Spenderkollektivs und tragen zur Aufrechterhaltung des hohen Sicherheitsstandards bei Transfusionen in Deutschland bei. Die gesetzlichen Grundlagen der Meldung sind das Transfusionsgesetz, die Meldeverordnung und das Votum 22 des Arbeitskreises Blut. Eine Übersicht über die transfusionsmedizinische Bedeutung von einzelnen Erregern, u.a. auch der varianten Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung, finden Sie in den Stellungnahmen des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für Gesundheit.
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RKI – Stellungnahmen

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Der Arbeitskreis Blut des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung gibt als nationales Beratungsgremium Stellungnahmen zu Erregern oder anderen transfusionsmedizinischen Sachverhalten ab und erarbeitet entsprechende Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit. Diese Serie von Stellungnahmen werden als Zusammenfassung des aktuellen Wissensstandes im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht. Seit seiner Gründung im Jahr 1993 hat der AK Blut insgesamt 66 wissenschaftliche Stellungnahmen veröffentlicht. Auf dieser Seite finden Sie eine Liste der aktuell gültigen.
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