Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz https://www.bzkj.de/bzkj/wegweiser/fernsehen-und-radio/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk
Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (zum Beispiel ARD-Sender, ZDF, Phönix, 3Sat, ARTE) haben das Recht der Selbstverwaltung. Sie sind selbst für die Wahrung der Jugendschutzbelange zuständig.
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