Haltung und Zucht von Wildtieren (Exoten) – Meldung https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/gruendung/tiere/tierhaltung/wildtierhaltung.html
Wildtiere, die im Sinne des Österreichischen Tierschutzgesetzes besondere Ansprüche an die Haltung stellen, dürfen nur aufgrund einer Anzeige bei der Behörde gehalten werden.
folgende: Wildtierarten der Säugetiere (Mammalia), ausgenommen Schalenwild, Bison
