Serviceportal – Stadt Gera https://www.gera.de/serviceportal/natura-2000-l784250
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Rahmen des Umweltinformationsgesetzes an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Rahmen des Umweltinformationsgesetzes an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Bewilligungsbehörde für das Programm NALAP ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Rahmen des Umweltinformationsgesetzes an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Überwachungsbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau
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14.09.2023 Zuständige Stelle Zuständig ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz obliegen neben zentralen
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz obliegen neben zentralen
Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Leistungen, Anträge und Ämter unserer Stadt.
Landratsamt, die kreisfreie Stadt beziehungsweise das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau
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Landratsamt, die kreisfreie Stadt beziehungsweise das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau
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Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) als obere Naturschutzbehörde