Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/explosionsgefaehrliche-stoffe-beantragung-eines-sprengstofferlaubnisscheins-oder-eines-befaehigungsscheins-27822/
Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.
Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG (Empfänger: Allgemeine Ordnungsaufgaben) Bergbau
