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Tätigkeiten mit Asbest im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos unternehmensbezogen anzeigen: Stadt Bad-Wimpfen

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Wenn Sie Tätigkeiten mit Asbest durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Tätigkeiten, bei denen Asbestfasern freigesetzt werden oder freigesetzt werden können sind im Bereich des niedrigen oder mittleren Risikos unternehmensbezogen anzuzeigen. Bei wechselnden Arbeitsstät
Die Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau des Regierungspräsidiums

Erdaufschluss anzeigen oder Erlaubnis beantragen: Stadt Bad-Wimpfen

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Als Erdaufschluss werden Erdarbeiten wie beispielsweise das Ausheben von Baugruben und Gräben, der Tunnelbau, Bohrungen oder Schürfe bezeichnet. Soweit die Erdarbeiten die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen sind diese wasserrechtlich relevant und anzeige- oder erlaubnispflichtig.
Anzeige- und Übermittlungspflicht gegenüber dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

Errichtung einer Gashochdruckleitung anzeigen: Stadt Bad-Wimpfen

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Wer Anlagen, die in den Bereich der Gashochdruckleitungsverordnung fallen, errichtet, wesentlich ändert oder in Betrieb nimmt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen. Die der Behörde vorzulegenden Anzeigen und Bescheinigungen beinhalten zum Teil Prüfungen und Nachweise von sachverständigen Stell
Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat

Immissionsschutz – vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen: Stadt Bad-Wimpfen

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Wenn Sie die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt haben, können Sie bei der zuständigen Behörde zusätzlich beantragen, bereits vor der Erteilung der erforderlichen Genehmigung mit dem Bau der Anlage oder Teilen der Anlage beginnen zu können. Die zuständige Behörde kann die Zula
Die Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau des Regierungspräsidiums

Immissionsschutz-Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG anzeigen: Stadt Bad-Wimpfen

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Änderungen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen, die positive oder negative Auswirkungen auf Schutzgüter haben können, unterliegen nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einer Anzeigepflicht, sofern die Änderungen nicht aufgrund ihres Umfangs als wesentliche
Die Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau des Regierungspräsidiums

Tätigkeiten mit Asbest bei wechselnden Arbeitsstätten im Bereich hohen Risikos objektbezogen anzeigen: Stadt Bad-Wimpfen

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Wenn Sie Tätigkeiten mit Asbest durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Tätigkeiten, bei denen Asbestfasern freigesetzt werden oder freigesetzt werden können sind bei wechselnden Arbeitsstätten im Bereich hohen Risikos objektbezogen anzuzeigen. Bei Tätigkeiten im Bereic
Die Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau des Regierungspräsidiums