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Immissionsschutz – Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen gemäß Genehmigungsbescheid einreichen: Stadt Bad-Wimpfen

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Wenn Sie bestimmte genehmigungsbedürftige Industrie- oder Gewerbeanlagen betreiben oder betreiben möchten, kann im Genehmigungsbescheid behördlich festgelegt werden, dass Sie den Schadstoffausstoß in regelmäßigen Abständen durch Einzelmessungen überprüfen lassen müssen. Die Messungen sind von einer
Die Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau des Regierungspräsidiums

Sprengungen anzeigen: Stadt Bad-Wimpfen

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Sie sind im Besitz einer gültigen Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und möchten eine Sprengung durchführen? Dann müssen Sie diese Sprengung bei der örtlich zuständigen Behörde anzeigen. Wenn Sie zum Beispiel eine Gebäude- oder Kaminsprengung oder eine Sprengung bei Straßenbauma
Betriebsgelände, die der Bergaufsicht unterliegen, das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen: Stadt Bad-Wimpfen

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Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen. Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitte
Die Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium

Immissionsschutz – Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei sonstigen Anlagen einreichen: Stadt Bad-Wimpfen

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Wenn Sie bestimmte genehmigungsbedürftige Industrie- oder Gewerbeanlagen betreiben, können Sie behördlich verpflichtet werden: die Einhaltung von Grenzwerten des Schadstoffausstoßes durch kontinuierliche Messungen zu überprüfen und über die Ergebnisse einen Messbericht zu erstellen. Einzelheiten zu
Die Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau des Regierungspräsidiums

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Sprengstoffverordnung beantragen: Stadt Bad-Wimpfen

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Wenn Sie im gewerblichen oder nicht gewerblichen Bereich mit erlaubnispflichtigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie in der Regel im Vorfeld an einem Lehrgang zur Vermittlun
Tätigkeit, die der Bergaufsicht unterliegt: Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

Immissionsschutz – Betreiberwechsel einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen: Stadt Bad-Wimpfen

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Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.
Die Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau des Regierungspräsidiums

Beschwerde bei Lärm- oder Geruchsemissionen von Gewerbebetrieben einreichen: Stadt Bad-Wimpfen

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Sie wohnen in der Nähe von Industrie- oder Gewerbebetrieben und fühlen sich durch deren Schall- und Geruchsemissionen gestört? In solchen Fällen können Sie sich an die für den Betrieb zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen
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