Forstvermehrungsgut | landwirtschaft.hessen.de https://landwirtschaft.hessen.de/wald/nachhaltige-waldbewirtschaftung/forstvermehrungsgut
Gemäß Forstvermehrungsgutgesetz darf Saat- und Pflanzgut für forstliche Zwecke nur in zugelassenen Beständen geerntet werden.
Ressourcenschutz Anlagengenehmigung, -überwachung, -sicherheit Bodenschutz Bergbau