Erlaubt: „Hafer-Vollkornbrot“ mit geringem Haferanteil | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/erlaubt-hafer-vollkornbrot-mit-geringem-haferanteil
Bezeichnungen wie Haferbrot oder Buchweizenbrot lassen überwiegend Hafer oder Buchweizen erwarten: Nach den Leitsätzen reichen jedoch 20 Prozent davon aus.
Korinthen beschönigen den Beerenanteil bei Porridge Bauck Mühle wirbt bei „HotHafer Beeren