Landesregierung, Sitzung vom 20. Juni 2000 https://www.wien.gv.at/mdb/lrg/2000/lrg-2000-06-20.htm
Friedrich-Schmidt-Platz 5, als der für die Förderung von Wissenschaft und Forschung zuständige Beamte
Friedrich-Schmidt-Platz 5, als der für die Förderung von Wissenschaft und Forschung zuständige Beamte
Minderausgaben auf Ansatz 4350, Sozialpädagogische Einrichtungen Post 500, Geldbezüge der Beamten
Minderausgaben auf Ansatz 0265, Sammelansatz Geschäftsgruppe 5, Post 500, Geldbezüge der Beamten
in Minderauszahlungen auf Ansatz 6121, Straßenbau, Gruppe 500, Geldbezüge der Beamten
bezahlen. (2) Die Höhe der Prüfungsgebühr beträgt 10 Prozent des Gehaltes eines Beamten
Beamtengruppe Funktion Bekleidungsstück Mindest- tragdauer „1 9 Beamte
Wahrnehmung sämtlicher Rechte und Pflichten als Dienstbehörde gegenüber den zugewiesenen Beamten
Abs. 1 dritter, vierter und fünfter Satz des Gesetzes über das Dienstrecht der Beamten
Stadtwerke betreffend Versetzung in
den vorzeitigen Ruhestand bei den zugewiesenen Beamten
Minderauszahlungen auf Ansatz 0262, Sammelansatz Geschäftsgruppe 2, Gruppe 500, Geldbezüge der Beamten