Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte | Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/node/26459
Aus § 35 Abs. 1 BeamtStG ergibt sich auch die Verpflichtung, dass Beamtinnen und Beamte
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Aus § 35 Abs. 1 BeamtStG ergibt sich auch die Verpflichtung, dass Beamtinnen und Beamte
Möglichkeiten aufmerksam machen: a) Hinausschieben des Ruhestands für Beamtinnen und Beamte
Antwort Die Besoldung aller Beamtinnen und Beamten und damit auch der Lehrkräfte
Alimentationsprinzip und die Verpflichtung des Dienstherrn ab, seinen Beamtinnen und Beamten
Probe (Einstellung) und der Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin oder eines Beamten
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BASS 20-22 Nr. 65 Fort- und Weiterbildung; Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten
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BASS 20-22 Nr. 65 Fort- und Weiterbildung; Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten
§ 103 Abs. 2 des Gesetzes über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen
Belohnungen und Geschenken im Schulbereich Grundsätzlich dürfen Beamtinnen und Beamte
Hinweise, zulässige Qualifikationen, Rechtsgrundlage, Informationen zum Bewerbungsverfahren und Stellenausschreibungen
sich nach den Regelungen der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten