schleswig-holstein.de – Wirtschaft – Transparenzgesetz zur Veröffentlichung der Bezüge bei den kommunalen Einrichtungen und Unternehmen https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/kommunales/kommunaleWirtschaft/_documents/transparenzgesetz?nn=157c8591-72f1-4b9f-948c-321f621831f8
B. ein Beamter von seiner Kommune als Werkleitung eines Eigenbetriebs bestellt ohne