schleswig-holstein.de – Strafsachen https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LandgerichteSH/LGFlensburg/Aufgaben/Strafsachen
Straftaten – und wenn nötig Strafanträge – können unter anderem den Behörden und Beamten
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Rechtlicher Hintergrund: Amtshaftung und Verkehrssicherungspflicht Wenn Beamte oder
Straftaten – und wenn nötig Strafanträge – können unter anderem den Behörden und Beamten
haben die Studierenden als Finanzanwärter*innen den Status einer Beamtin bzw. eines Beamten
Gerichtsvollzieherverteilerstelle Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Beamtinnen und Beamte
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