Kreistagswahl Feststellung von AusschlussgrÃŒnden / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.173.1
Wer ein Mandat im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung angenommen hat, darf nicht eine Tätigkeit ausüben, die gemäß § 12 BbgKWahlG mit diesem Mandat unvereinbar ist.
Unvereinbarkeitsgründe sind: Beamter oder Tarifangestellter der Kreis- bzw.