Inkompatibilität – Die Bundeswahlleiterin https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/i/inkompatibilitaet.html
Im Wahlrecht bedeutet sie, dass Angehörige des öffentlichen Dienstes (Beamte, Angestellte
Meintest du beamte?
Im Wahlrecht bedeutet sie, dass Angehörige des öffentlichen Dienstes (Beamte, Angestellte
überwiegende Teil der Selbständigen, die mithelfenden Familienangehörigen sowie die Beamten
zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamtinnen und Beamte
Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige
Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige