Gutachten bestätigt Rechtmäßigkeit der Beurlaubungspraxis und stärkt das Handeln der Landesregierung . Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz https://mwg.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/gutachten-bestaetigt-rechtmaessigkeit-der-beurlaubungspraxis-und-staerkt-das-handeln-der-landesregierung
Die Landesregierung hat bei der Beurlaubung beamteter Staatssekretäre in Rheinland-Pfalz rechtmäßig gehandelt. Die bestehende Verwaltungspraxis steht in verfassungsrechtlichem Einklang mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums und ist ausdrücklich zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Staatsrechtlers und Richters des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio. Das Gutachten stellt klar, dass die Beurlaubung beamteter Staatssekretäre zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dem geltenden Recht entspricht.
Es zeigt, dass die Beurlaubung Beamter zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ein
